Das Wahlgesetz [SHR 160.100] resp. die Geschäftsordnung/KR [SHR 171.110] seien so zu ändern, dass Volksbegehren (wie Volksinitiativen, -referenden und -motionen) auch elektronisch unterzeichnet werden können.
Hierzu könnte insbesondere die bereits bestehende Unterschriftsfunktion der elektronischen Identität des Kantons Schaffhausen (eID+) genutzt werden.